DDK-Lizenzkorb: Unterschied zwischen den Versionen

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http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/


CC BY ist eine generelle Lizenz zur freien Verwendung mit Namensnennung der beteiligten Urheber:innen, empfiehlt sich insbesondere für eigene historische Aufnahmen, wenn sie nicht ohnehin als Public Domain bereits freigegeben sind.
CC BY ist eine generelle Lizenz zur freien Verwendung mit Namensnennung der beteiligten Urheber:innen, empfiehlt sich insbesondere für historische Aufnahmen, wenn sie nicht ohnehin als Public Domain bereits freigegeben sind.
 
Wir bevorzugen derzeit die "Share Alike"-Klausel.<ref>https://discuss.okfn.org/t/reasons-to-use-a-cc-by-sa-licence-instead-of-cc-by/1765</ref>
 
"Der einzige Unterschied zwischen CC BY-SA und CC BY ist das SA-Modul sowie die dazugehörige Klausel in Abschnitt 3b des Rechtstextes. Unter der CC BY-Lizenz ist jeder, der das Werk bearbeitet, berechtigt, seine geänderte Version unter Bedingungen seiner Wahl weiter zu verteilen. Bearbeiter sind also nicht an die Lizenz des Ursprungswerks gebunden. Dagegen bindet CC BY-SA den Bearbeiter an die ursprüngliche Lizenz."<ref>https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/oer-material-fuer-alle/220550/die-sechs-creative-commons-lizenztypen-im-ueberblick/</ref>


=== III. &starf; CC BY-SA 4.0 Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) ===
=== III. &starf; CC BY-SA 4.0 Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) ===
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=== IX. UND Urheberrechtsschutz ungewiss ===
=== IX. UND Urheberrechtsschutz ungewiss ===


=== X. &starf; NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt ===
=== X. NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt ===
 
=== - NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten ===
=== - NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten ===
=== XI. CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet ===
=== XI. CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet ===
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* https://pro.europeana.eu/project/how-to-guide-for-labelling-cultural-heritage
* https://pro.europeana.eu/project/how-to-guide-for-labelling-cultural-heritage
* https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/oer-material-fuer-alle/220550/die-sechs-creative-commons-lizenztypen-im-ueberblick/


Lizenzen und Rechtehinweise werden hier verwendet:
Lizenzen und Rechtehinweise werden hier verwendet:

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2024, 13:00 Uhr

DDK-Lizenzkorb

★ kennzeichnet Favoriten

Derzeit sind im Erfassungssystem APS folgende 20 Lizenzen und Rechtehinweise zur Vorauswahl als Nutzungshinweis vorhanden. Einige Hinweise werden kaum oder keine Verwendung finden. Im Verlaufe des Rechtemanagements ergeben sich Präzisierungen der Hinweise.

Ziele sind:

a) Freier Zugang: Bevorzugt freie Lizenzen und Rechtehinweise zu verwenden (Open Access).

Die Reihenfolge der angegebenen Hinweise ist sortiert nach Priorität und möglichst freiem Zugang.

b) Übersichtlichkeit: Die Liste aller verfügbaren und Hinweise klein zu halten.

Die mit römischen Ziffern gekennzeichneten Hinweise zeigen die derzeit intern verwendete Auswahl an, da sie die bisherige Praxis der vorhandenen Bedingungen durch Verträge und Urheberrechte am Ehesten widerspiegelt. Zugunsten der Übersichtlichkeit sollten daher max. 10 (I. bis X.) verwendet werden. Die weiteren (theoretisch möglichen) Lizenzen und Hinweise sollten vermieden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass sie in Einzelfällen notwendig sind, da kein anderer Hinweis die Situation widerspiegelt.

c) Eindeutigkeit: Nicht eindeutige Hinweise wie "Rechte vorbehalten" zu vermeiden und abzuschaffen.

Aufgrund fehlender Rechtehinweise bleibt derzeit noch der Standard "Rechte vorbehalten", der durch eindeutige Kennzeichnung vermieden werden soll.

0. ★ Public Domain Mark 1.0 Kein Urheberrechtsschutz

http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/

PDM wird bei Objekt und Foto verwendet, wenn das Werk gemeinfreie "Flachware" (2D) ist, damit ist auch die Reproduktion gemeinfrei. Ziel ist es, dies auch auf dreidimensonale Werke zu übertragen, soweit es möglich ist, da § 68 UrhG allein von "visuellen Werken" spricht. [1]

I. ★ CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication

http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/

CC0 und CC-Lizenzen generell sind für eigene Werke gedacht. Eine CC-Lizenz auf gemeinfreie Werke zu vergeben kann demnach als eine Rechtsanmaßung verstanden werden. Insofern steht CC0 häufig in Konflikt zu PDM, obschon der Effekt freier Verfügbarkeit und Nutzung derselbe ist.[2] Die Metadaten aus Foto Marburg im Bildindex sind vom DDK als Urheberin mit CC0 frei verfügbar, da dies die Voraussetzung für die Lieferung in die DDB ist.

II. CC BY 4.0 Namensnennung 4.0 International

http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

CC BY ist eine generelle Lizenz zur freien Verwendung mit Namensnennung der beteiligten Urheber:innen, empfiehlt sich insbesondere für historische Aufnahmen, wenn sie nicht ohnehin als Public Domain bereits freigegeben sind.

Wir bevorzugen derzeit die "Share Alike"-Klausel.[3]

"Der einzige Unterschied zwischen CC BY-SA und CC BY ist das SA-Modul sowie die dazugehörige Klausel in Abschnitt 3b des Rechtstextes. Unter der CC BY-Lizenz ist jeder, der das Werk bearbeitet, berechtigt, seine geänderte Version unter Bedingungen seiner Wahl weiter zu verteilen. Bearbeiter sind also nicht an die Lizenz des Ursprungswerks gebunden. Dagegen bindet CC BY-SA den Bearbeiter an die ursprüngliche Lizenz."[4]

III. ★ CC BY-SA 4.0 Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

CC BY-SA ist unsere Standard-Lizenz für Fotografien aus Kampagnen und Projekten, meistens bei panoramafreien Außenaufnahmen oder sonstigen Aufnahmen dreidimensionaler Objekte. So wird gewährleistet, dass das Bildarchiv Foto Marburg und Fotograf:innen genannt werden. Ebenso werden Urheber:innen der Werke im Bildindex genannt und sollten berücksichtigt werden. Dritte unterliegen denselben Bedingungen.

IV. CC BY-NC-SA 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international

http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/

"Non commercial" sollte vermieden werden, da ein "Open Access" damit nicht ausreichend vorhanden wäre. Jedoch können Innenaufnahmen und Verträge mit Eigentümer:innen von Liegenschaften diese Einschränkung erfordern.

- CC BY-ND 4.0 Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 International

- CC BY-NC-ND 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International

V. ★ NoC-CR Kein Urheberrechtsschutz - Vertragliche Beschränkungen

http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/

Für Fotografien gemeinfreier Werke ist normalerweise eine Kennzeichnung mit "Public Domain" erforderlich. Auf der Ebene des fotografierten Werkes sollte daher die Gemeinfreiheit erkennbar sein. Dennoch können Verträge vorliegen, die eine Einschränkung der Nutzung vorsehen. Dazu dient dieser Rechtehinweis, dass es zwar keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt, aber vertragliche Beschränkungen.

VI. ★ NoC-OKLR Kein Urheberrechtsschutz - Andere rechtliche Beschränkungen

https://rightsstatements.org/vocab/NoC-OKLR/

Sind bei Fotografien gemeinfreier Werke Einschränkungen vorhanden, die nicht über einen Vertrag definiert sind sondern durch irgendeinen anderen Anhaltspunkt, z.B. Fotografien von Personen, Sperrvermerke, interne Dokumentation, so wird ausnahmsweise dieser Rechtehinweis verwendet.

- InC-EDU Urheberrechtsschutz - Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt

- InC-NC Urheberrechtsschutz - Nicht kommerzielle Nutzung gestattet

VII. ★ InC Urheberrechtsschutz

http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Werke zeitgenössischer Künstler:innen (lebend und bis 70 Jahre nach Sterbedatum) sind zwingend mit "In Copyright" zu kennzeichnen. Das vermerkte Urheberrecht überträgt sich somit auf die Reproduktion von Flachware.

- InC-OW-EU Urheberrechtsschutz - Verwaistes Werk EU

VIII. InC-RUU Urheberrechtsschutz - Rechteinhaber nicht auffindbar oder identifizierbar

Durch verlässliche Datierung eines anonymen Werkes kann sich ergeben, dass das Werk und seine Reproduktionen dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Durch diesen Hinweis wird gekennzeichnet, dass wir uns um die Suche nach dem/der Urheber:in bemüht haben.

IX. UND Urheberrechtsschutz ungewiss

X. NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt

- NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten

XI. CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet

http://rightsstatements.org/vocab/CNE/1.0/

Dieser Rechtehinweis wird von uns nicht favorisiert, ersetzt aber für Lieferungen an die DDB den Hinweis "Rechte vorbehalten", sofern bisher keine redaktionelle oder maschinelle Prüfung der Rechte stattgefunden hat.

(XII. a) Rechte vorbehalten – Freier Zugang

Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex mit Bild erscheinen. Soll für DDB nicht mehr verwendet werden und wird durch Lizenzen oder Rechtehinweise ersetzt.

(XII. b) Rechte vorbehalten – Zugang nach Autorisierung

Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex beschrieben sind, aber durch Kennzeichnung "gesperrt" ohne Bild erscheinen. Soll für DDB nicht mehr verwendet werden und wird durch Lizenzen oder Rechtehinweise ersetzt.

Siehe auch

Lizenzen und Rechtehinweise werden hier verwendet: