DDK-Lizenzkorb: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Ziele sind: | Ziele sind: | ||
a) Bevorzugt freie Lizenzen und Rechtehinweise zu verwenden ([[Open Access]]). | a) Freier Zugang: Bevorzugt freie Lizenzen und Rechtehinweise zu verwenden ([[Open Access]]). | ||
Die Reihenfolge der angegebenen Hinweise ist sortiert nach Priorität und möglichst freiem Zugang. | Die Reihenfolge der angegebenen Hinweise ist sortiert nach Priorität und möglichst freiem Zugang. | ||
b) Die Liste aller verfügbaren und Hinweise klein zu halten. | b) Übersichtlichkeit: Die Liste aller verfügbaren und Hinweise klein zu halten. | ||
Die mit römischen Ziffern gekennzeichneten Hinweise zeigt die derzeit intern verwendete Auswahl an, da sie die bisherige Praxis der vorhandenen Bedingungen durch Verträge und Urheberrechte am Ehesten widerspiegelt. Zugunsten der Übersichtlichkeit sollten daher max. 10 (I. bis X.) verwendet werden. Die weiteren (theoretisch möglichen) Lizenzen und Hinweise sollten vermieden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass sie in Einzelfällen notwendig sind, da kein anderer Hinweis die Situation widerspiegelt. | Die mit römischen Ziffern gekennzeichneten Hinweise zeigt die derzeit intern verwendete Auswahl an, da sie die bisherige Praxis der vorhandenen Bedingungen durch Verträge und Urheberrechte am Ehesten widerspiegelt. Zugunsten der Übersichtlichkeit sollten daher max. 10 (I. bis X.) verwendet werden. Die weiteren (theoretisch möglichen) Lizenzen und Hinweise sollten vermieden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass sie in Einzelfällen notwendig sind, da kein anderer Hinweis die Situation widerspiegelt. | ||
c) Nicht eindeutige Hinweise wie "Rechte vorbehalten" zu vermeiden und abzuschaffen. | c) Eindeutigkeit: Nicht eindeutige Hinweise wie "Rechte vorbehalten" zu vermeiden und abzuschaffen. | ||
Aufgrund fehlender Rechtehinweise bleibt derzeit noch der Standard "Rechte vorbehalten", der durch eindeutige Kennzeichnung vermieden werden soll. | Aufgrund fehlender Rechtehinweise bleibt derzeit noch der Standard "Rechte vorbehalten", der durch eindeutige Kennzeichnung vermieden werden soll. |
Version vom 31. Januar 2024, 11:39 Uhr
DDK-Lizenzkorb
(Entwurf)
Derzeit sind im Erfassungssystem APS folgende 20 Lizenzen und Rechtehinweise zur Vorauswahl vorhanden. Einige Hinweise werden kaum oder keine Verwendung finden. Im Verlaufe des Rechtemanagements ergeben sich Präzisierungen der Hinweise.
Ziele sind:
a) Freier Zugang: Bevorzugt freie Lizenzen und Rechtehinweise zu verwenden (Open Access).
Die Reihenfolge der angegebenen Hinweise ist sortiert nach Priorität und möglichst freiem Zugang.
b) Übersichtlichkeit: Die Liste aller verfügbaren und Hinweise klein zu halten.
Die mit römischen Ziffern gekennzeichneten Hinweise zeigt die derzeit intern verwendete Auswahl an, da sie die bisherige Praxis der vorhandenen Bedingungen durch Verträge und Urheberrechte am Ehesten widerspiegelt. Zugunsten der Übersichtlichkeit sollten daher max. 10 (I. bis X.) verwendet werden. Die weiteren (theoretisch möglichen) Lizenzen und Hinweise sollten vermieden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass sie in Einzelfällen notwendig sind, da kein anderer Hinweis die Situation widerspiegelt.
c) Eindeutigkeit: Nicht eindeutige Hinweise wie "Rechte vorbehalten" zu vermeiden und abzuschaffen.
Aufgrund fehlender Rechtehinweise bleibt derzeit noch der Standard "Rechte vorbehalten", der durch eindeutige Kennzeichnung vermieden werden soll.
I. Public Domain Mark 1.0 Kein Urheberrechtsschutz
PDM wird bei Objekt und Foto verwendet, wenn das Werk gemeinfreie "Flachware" (2D) ist, damit ist auch die Reproduktion gemeinfrei. Ziel ist es, dies auch auf dreidimensonale Werke zu übertragen, soweit es möglich ist, da § 68 UrhG allein von "visuellen Werken" spricht. [1]
II. CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication
CC0 und CC-Lizenzen generell sind für eigene Werke gedacht. Eine CC-Lizenz auf gemeinfreie Werke zu vergeben kann demnach als eine Rechtsanmaßung verstanden werden. Insofern steht CC0 häufig in Konflikt zu PDM, obschon der Effekt freier Verfügbarkeit und Nutzung derselbe ist.[2] Die Metadaten aus Foto Marburg im Bildindex sind vom DDK als Urheberin mit CC0 frei verfügbar, da dies die Voraussetzung für die Lieferung in die DDB ist.
- CC BY 4.0 Namensnennung 4.0 International
III. CC BY-SA 4.0 Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
IV. CC BY-NC-SA 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international
- CC BY-ND 4.0 Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 International
- CC BY-NC-ND 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International
V. NoC-CR Kein Urheberrechtsschutz - Vertragliche Beschränkungen
VI. NoC-OKLR Kein Urheberrechtsschutz - Andere rechtliche Beschränkungen
- InC-EDU Urheberrechtsschutz - Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt
- InC-NC Urheberrechtsschutz - Nicht kommerzielle Nutzung gestattet
VII. InC Urheberrechtsschutz
- InC-OW-EU Urheberrechtsschutz - Verwaistes Werk EU
VIII. InC-RUU Urheberrechtsschutz - Rechteinhaber nicht auffindbar oder identifizierbar
Durch verlässliche Datierung eines anonymen Werkes kann sich ergeben, dass das Werk und seine Reproduktionen dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Durch diesen Hinweis wird gekennzeichnet, dass wir uns um die Suche nach dem/der Urheber:in bemüht haben.
IX. UND Urheberrechtsschutz ungewiss
X. NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt
- NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten
- CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet
(XI.) Rechte vorbehalten – Freier Zugang
Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex mit Bild erscheinen.
(XII.) Rechte vorbehalten – Zugang nach Autorisierung
Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex beschrieben sind, aber durch Kennzeichnung "gesperrt" ohne Bild erscheinen.