Panoramafreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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<references/>

Version vom 21. Februar 2022, 09:28 Uhr

Panoramafreiheit (Straßenbildfreiheit)

"Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten." [1]

siehe auch:

Künstler-Urheberrecht#Panoramafreiheit

https://irights.info/artikel/drohnenjournalismus-recht-am-bild-urheberrecht-luftvo-journalistisches-arbeiten/23823

https://mueller.legal/de/aktuelles/drohnen-fotografien-von-urheberrechtlich-geschuetzten-werken-fallen-unter-die-panoramafreiheit